In einem Erstgespräch lernen wir einander kennen, es bietet Ihnen die Möglichkeit zu sehen, ob Sie sich bei mir verstanden und aufgehoben fühlen. Wir werden neben den Rahmenbedingungen uns außerdem einen ersten Überblick über Ihre Beschwerden, ihr Gewordensein und ihre Therapieziele verschaffen.
Psychotherapie ist ein Prozess, der eine fortlaufende Entwicklung darstellt. Dazu ist ein regelmäßiger Kontakt notwendig. In der Regel findet eine Therapieeinheit mit fixem Wochentag und fixer Uhrzeit statt. Es sind aber auch individuelle Lösungen möglich.
Eine Psychotherapie ist im Idealfall dann zu Ende, wenn Ihr Therapieziel erreicht ist und jene Probleme und Belastungen, die Sie zu mir geführt haben, bewältigt sind. Der solide Abschluss der Psychotherapie ist eine wichtige Phase im Therapieverlauf und trägt zur Beständigkeit des Therapieerfolges bei. Das Ansprechen des Therapieendes kann sowohl von Ihnen als auch von mir ausgehen.
Ich unterliege der sehr umfassenden Verschwiegenheitspflicht. (§15 Psychotherapiegesetz) Selbst die Tatsache, dass Sie bei mir in Behandlung sind, fällt unter meine Schweigepflicht.
Als „Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“ befinde ich mich in der letzten Phase meiner Ausbildung. In diesem letzten Abschnitt bin ich berechtigt, unmittelbar und eigenverantwortlich als Psychotherapeutin zu arbeiten. „Unter Supervision“ bedeutet, dass meine therapeutische Arbeit mit jedem einzelnem Patienten – selbstverständlich völlig anonymisiert – von einem erfahrenen Lehrtherapeuten in meiner Fachrichtung Hypnose alle 5 Stunden überprüft wird. Dies bringt für Sie den Vorteil einer laufenden fachlichen Qualitätskontrolle.
Eine Psychotherapie-Einheit dauert 50 Minuten und kostet derzeit 80 EUR. Sie können den Betrag gleich im Anschluss in bar bezahlen oder Sie bekommen von mir am Ende des Monats eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung. Ein (anteiliger) Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist derzeit nicht möglich.
Sollten Sie eine vereinbarte Therapiestunde nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um verlässliches Verschieben oder Absagen bis 24h vor dem Termin. Da ich die Zeit für Sie reserviere, ersuche ich Sie um Verständnis, dass ich bei kurzfristen Absagen oder Nichterscheinen das Honorar in voller Höhe in Rechnung stellen muss.
Ein verspätetes Erscheinen zum Termin verkürzt die Therapieeinheit entsprechend.